Kinder und Jugendliche können tageweise vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn nur so die Unterrichtsarbeit und der „Schutz von Personen möglich ist“. So steht es im Schulgesetz. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Schüler durch ständiges Stören regulären Unterricht unmöglich machen. Oder wenn Jugendliche ihre Mitschüler permanent bedrohen, verletzen oder mobben.
Tatsächlich mussten Sachsen-Anhalts Schulen in den vergangenen Jahren immer öfter zu fünftägigen Verweisen greifen: Gab es im Jahr 2021/22 noch 359 Fünf-Tage-Strafen über alle Schulformen hinweg, hagelte es 2023/24 bereits 525 solcher Verweise. Mit Abstand am häufigsten griffen Sekundarschulen zu dem Mittel: Allein 199 Fälle gingen vergangenes Schuljahr auf das Konto dieser Einrichtungen. Vergleichbar hohe Werte hatten nur die Förderschulen mit 151 Verweisen.
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