Das Amtsgericht Aschersleben hatte die Aussage als moralisch verwerflich kritisiert, sie aber nicht als strafbare Aussage eingestuft und Gürth im März freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun Revision eingelegt. „Wir wollen den Freispruch aufheben lassen. Unser Ziel ist eine Verurteilung“, sagte Behördensprecher Benedikt Bernzen der MZ am Montag.
Bei einer Revision wird die eigentliche Tat nicht erneut untersucht, sondern lediglich deren rechtliche Bewertung. „Was passiert ist, ist ja unstrittig“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Fall einer Verurteilung droht Gürth eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, insgesamt also 18.000 Euro.
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Aschersleben hatte Gürth als Angeklagter argumentiert, er habe sich nicht über Afghanen allgemein geäußert, sondern über schwere Straftäter, die das Land verlassen sollen. „Das teile ich immer noch“, sagte Gürth im Gerichtssaal.
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