Schummer: Teilhabe ist ein Menschenrecht

Bundesteilhabegesetz schafft neue Chancen für
Menschen mit Behinderung

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit
Behinderung. Hierzu erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Uwe
Schummer:

„Teilhabe ist ein Menschenrecht. Deshalb hat auch Deutschland die
UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Die Durchsetzung von
Teilhabe ist eine Aufgabe für alle Lebensbereiche der Politik. So
müssen in der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit Rechte von
Menschen mit Behinderung stärker im Fokus stehen.

Durch das Bundesteilhabegesetz haben wir in Deutschland neue
Chancen für Teilhabe geschaffen. So gilt ab 2018 das „Budget für
Arbeit“. Durch einen Lohnkostenzuschuss bis 75 Prozent und die
Finanzierung von Assistenz wollen wir für Menschen, die heute in
betreuten Werkstätten tätig sind, Chancen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt schaffen. Nun ist es an den Unternehmen, Ausbildungs-
und Arbeitsplätze bereit zu stellen. Hierzu haben wir auch die Rechte
der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen
ausgebaut. Mit einer ergänzenden unabhängigen Beratung von Menschen
mit Behinderung und ihren Angehörigen werden wir die Durchsetzung der
vorhandenen Rechte und Hilfsangebote stärker unterstützen. Der
Schlüssel zur verbesserten Teilhabe ist die Barrierefreiheit –
baulich, sprachlich und in den Köpfen. Im Zentrum stehen
barrierefreie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Dies wollen
wir mit Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in
besonderer Weise unterstützen. Zur Umsetzung der
UN-Behindertenkonvention ist viel erreicht; es ist aber auch noch
vieles zu bewältigen.“

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