Schwäbische Zeitung: Das Waffenrecht ist streng genug – Leitartikel

Sobald es in Deutschland Zwischenfälle mit
Schusswaffen gibt, tritt ein Automatismus in Kraft. Er gipfelt in der
Forderung, solche Gerätschaften in privater Hand am besten ganz zu
verbieten. Längst stehen Sportschützen oder Jäger unter ständigem
Rechtfertigungszwang. Schützenvereine mit uralten Traditionen werden
infrage gestellt. Warum eigentlich?

Eine Pistole macht den Besitzer noch lange nicht zum potentiellen
Risiko. Schließlich wird auch das Küchenmesser in der Hand der Köchin
nicht zwangsweise zur Mordwaffe. Allerdings ist dies nicht
auszuschließen, wie häufige Meldungen über Dramen am heimischen Herd
zeigen. Dennoch existiert kein Gesetz zur sicheren Führung von
Küchenmessern, beziehungsweise zur ausschließlichen Benutzung von
Plastikbesteck. Anders bei Schusswaffen. Weltweit gesehen hat
Deutschland in diesem Bereich längst eines der schärfsten Gesetze.
Das ist nicht immer so gewesen. Noch vor zwei, drei Jahrzehnten waren
Waffen im Privatbesitz oft leicht zugänglich. Die Flinte stand im
Kleiderschrank, der Revolver lag im Bettkästlein. Interessanterweise
kamen damals in Deutschland Amokläufe höchst selten vor. Jugendliche
waren schon gar nicht beteiligt. Dieses Phänomen taucht bei uns erst
gegen Ende der 90er Jahre auf.

Warum es zu dieser Entwicklung kam, müssen Pädagogen und
Psychologen klären. Der Gesetzgeber hat dagegen seine Arbeit getan.
Mehr Paragrafen sind nicht nötig. In einen Verein eintreten, eine
Waffe kaufen und rumballern geht nicht mehr. Der Kandidat muss eine
Bewährungsfrist überstehen, seine Zuverlässigkeit wird geprüft. Bei
den Jägern stand vor dem Waffenerwerb schon immer eine extrem
schwierige Prüfung.

Selbst die Aufbewahrung von Waffen ist exakt geregelt. Sie gehören
in den Panzerschrank. Unbefugte dürfen unter keinen Umständen einen
Zugang haben. Kontrollen durch Behörden sind möglich, werden auch
gemacht. Wo Menschen im Spiel sind, kann es aber eine
hundertprozentige Sicherheit nie geben.

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