Da geht ja keine, die im Amt versagt hätte. Das
ist ein bemerkenswerter Unterschied zum Abgang etwa des
Ex-Umweltministers Norbert Röttgen, dem die Kanzlerin die Gestaltung
der Energiewende schlicht nicht mehr zugetraut hatte. Und es ist auch
ein Unterschied zur Causa Guttenberg, der zwar über sein
hemmungsloses Plagiieren stürzte, der aber auch als
Verteidigungsminister beim Zentralprojekt Bundeswehrreform
nicht über markige Ankündigungen hinausgekommen war. Dennoch war auch
Schavans Rücktritt zwingend. Sie hat den Grund korrekt benannt. Wenn
eine Wissenschaftsministerin gegen eine Universität klagt, dann
entstehen Belastungen für den ganzen Wissenschaftsbetrieb. Aber ein
Schuldeingeständnis ist der Rücktritt nicht. Frei von den Bindungen
des Amtes kann Schavan nun ihr Recht suchen. Über jeden Zweifel
erhaben ist das Vorgehen der Düsseldorfer Uni sicher nicht
Pressekontakt:
Sonntag aktuell
Joachim Volk
Telefon: +49 (0711) 7205-704
j.volk@stn.zgs.de