Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim
ist der Ansicht, dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten
Christian Wulff aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Regelungen
kein Ehrensold, also die Fortzahlung der vollen Amtsbezüge von
jährlich 199.000 Euro bis zum Lebensende, zusteht. Von Arnim sagte im
Radioprogramm NDR Info, die Gründe für Wulffs Rücktritt seien
persönliche. Für einen solchen Fall sei keine Ehrensoldzahlung
vorgesehen.
Wulff habe „durch sein vermutliches Fehlverhalten als
Ministerpräsident, das jetzt den Antrag der Staatsanwaltschaft
ausgelöst hat,“ die Gründe für den Rücktritt geliefert: „Alles geht
mit ihm persönlich nach Hause, alles wurzelt in seiner Person, so
dass es aus meiner Sicht eigentlich gerade jetzt, nachdem die
Staatsanwaltschaft ermittelt, klar ist, dass hier ein Rücktritt aus
persönlichen Gründen vorliegt und er eigentlich den Ehrensold nicht
bekommen kann.“
Wulff habe durch den Wortlaut seiner „Rücktrittserklärung
möglicherweise versucht, es so zu formulieren, dass vielleicht doch
ein Rücktritt aus politischen Gründen daraus geschlossen werden kann.
Aber es kommt ja nicht nur auf seine Formulierungen an, sondern auf
den objektiven Sachverhalt“, so von Arnim. Über die Gewährung des
Ehrensoldes habe jetzt jedoch die Bundesregierung zu entscheiden:
„Wenn sie das Gesetz ernst nimmt, kann das nur zur Folge haben, dass
ein Rücktritt aus persönlichen Gründen vorliegt und er deswegen
keinen Ehrensold bekommt. Eine andere Entscheidung könnte meines
Erachtens nur dann erfolgen, wenn dem Gesetz Gewalt angetan wird.“
Eine mögliche spätere Verurteilung hat nach Ansicht des
Staatsrechtlers keine Auswirkung auf Frage, ob Wulff Ehrensold
zusteht oder nicht: „Es kommt darauf an, weshalb er jetzt
zurücktritt, und da ist klar, dass er zurücktritt, weil die
Staatsanwaltschaft jetzt gegen ihn ermittelt und den Antrag zur
Aufhebung der Immunität stellt.“
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17. Februar 2012/RC
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