Der unabhängige Stromanbieter FlexStrom
bemängelt unlautere Methoden einiger Netzbetreiber im Kampf um
Stromkunden: Behinderung des Wettbewerbs, Täuschung der
Bundesnetzagentur und unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse.
Bei der zuständigen Aufsichtbehörde hat FlexStrom nun ein
Missbrauchsverfahren gegen einen dieser Netzbetreiber eingeleitet.
Dieser habe ganz offensichtlich versucht, die Kunden von FlexStrom
rechtswidrig abzuwerben.
FlexStrom wirft dem Netzbetreiber im Kampf um die Stromkunden
„einen Missbrauch der Marktstellung“ vor. Demnach hatte der
Netzbetreiber getäuscht und selbst vor der Bundesnetzagentur die
Unwahrheit gesagt, die von FlexStrom eingeschaltet werden musste, um
das rechtswidrige Verhalten zu beenden. Nach Paragraf 30 des
Energiewirtschaftsgesetzes ist Netzbetreibern eine solche
Diskriminierung verboten; sie müssen ihren Konkurrenten
gleichberechtigten Zugang zu allen Stromkunden gewähren.
Gerade wenn Grundversorger ihre Preise erhöhen – wie es derzeit
der Fall ist – wechseln viele Stromkunden zu günstigen und
unabhängigen Anbietern wie FlexStrom. Umso wichtiger ist es, dass
diese alternativen Anbieter problemlos die Belieferung von
Stromanschlüssen übernehmen können – und die Netzbetreiber ihnen
Zugang gewähren.
Doch das scheint nicht überall problemlos zu klappen: Die Liste
der konkreten Vorwürfe in diesem Einzelfall ist lang: Zur
„Durchsetzung nachteiliger Vertragsbedingungen“ habe sich der
betreffende Netzbetreiber vertragswidrig verhalten. Darüber hinaus
nehme es der Netzbetreiber auch mit der Wahrheit nicht so genau:
FlexStrom „als auch die Bundesnetzagentur wurden getäuscht“ heißt es
in dem Verfahrensantrag. Auch die „Behauptung unwahrer Tatsachen
gegenüber Kunden und Presse“ wird dem Netzbetreiber vorgeworfen.
„Nur der Wettbewerb um den Verbraucher wird dazu führen, dass der
stetige Anstieg der Strompreise aufgehalten wird“, sagt FlexStrom
Gründer Robert Mundt. In traurigen Einzelfällen versuchen
Netzbetreiber, die oft auch zugleich als Stromlieferant oder
Grundversorger auftreten, diese Entwicklung gesetzeswidrig
aufzuhalten. „Und dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen“, so
Mundt.
Dabei führen die Anwälte von FlexStrom in dem Missbrauchsverfahren
vom 16. November 2012 auch die Berichterstattung des Handelsblatts
an, welches sich in einem Negativbericht über FlexStrom auf den
betroffenen Netzbetreiber bezogen hatte. FlexStrom hatte den Bericht
zurückgewiesen. Ein Sprecher erklärte, das Handelsblatt habe
„bescheiden recherchiert“.
FlexStrom wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist
mittlerweile einer größten unabhängigen Anbieter auf dem deutschen
Energiemarkt. Auch mit beachtlichem wirtschaftlichen Erfolg: Die
FlexStrom Aktiengesellschaft verzeichnete im Jahr 2009 nach Steuern
einen Gewinn von 4,27 Millionen Euro, 2010 stieg das positive
Geschäftsergebnis auf 5,96 Millionen Euro, 2011 auf 12,91 Millionen
Euro.
Pressekontakt:
Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin
Internet: www.FlexStrom-Presse.de
Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon:(030) 214 998 -470
E-Mail: presse@FlexStrom.de