Der Bundespräsident lässt prüfen. Schon das
lässt aufhorchen. Lässt einer nicht erst dann prüfen, wenn er Zweifel
hat? Wenn ihn das Vorliegende nicht überzeugt? Wenn er es gar für
falsch hält, was da auf dem Papier steht, das er mit seiner
Unterschrift billigen soll? Joachim Gauck lässt die kräftige
Diätenerhöhung also prüfen. Nicht, weil ihm der zehnprozentige
Aufschlag die Zornesröte ins Gesicht treibt (was verständlich wäre).
Denn das Staatsoberhaupt darf sich gar nicht querstellen, wenn es um
moralische Bedenken geht. Es darf nur dann eingreifen, wenn es
verfassungsrechtliche Bedenken gibt – wie offenbar in der Causa
Diäten.
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