Das Urteil ist eine Klatsche für das
Eisenbahnbundesamt. Dessen Genehmigung für eine Änderung der
Grundwasseranlage sei – wegen Nichtbeteiligung des BUND – schlicht
„rechtswidrig“, so die Richter. Die Deutsche Bahn, die beim VGH nicht
selbst auf der Anklagebank saß, muss es ausbaden: Falls die
Grundwasseranlage nicht bis Sommer 2012 steht, drohen dem ohnehin
knapp kalkulierten Projekt S 21 zeitliche Verzögerungen und
damit Mehrkosten. Die Kritik, dass die Befindlichkeit von Käfern und
Fledermäusen bei dem Milliardenprojekt zu hoch bewertet wird, geht
ins Leere. Gesetz ist Gesetz, auch beim Naturschutz.
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