Neonazis oder Islamisten dürfen nicht in den
Besitz einer Schusswaffe gelangen, schon gar nicht legal. Der Staat
nutzt bisher nicht alle seine Möglichkeiten. Die Innenminister planen
nun zu Recht eine Kontrollpraxis nach Art des Radikalenerlasses. Es
geht da nicht um Gesinnungstests, sondern um eine Vorkehrung im
Sinne der öffentlichen Sicherheit. Legalen Waffenbesitzern, darunter
viele unbescholtene Sportschützen und Jäger, werden damit weitere
Auflagen zugemutet. Das ist lästig, aber unerlässlich. Eine noch
größere Breitenwirkung hätte das Verbot gängiger Waffen wie etwa
Messern an publikumsträchtigen Orten.
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