Kinder, die in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft leben, und ihre Adoptiveltern haben künftig mehr
Rechte und vor allem mehr Sicherheit. Das ist gut und vernünftig so.
Bemerkenswert an dem Urteil sind zwei Aspekte. Zum einen die
Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit denen das Gericht seine
Beurteilung der traditionellen Ehe und der Homosexualität ändert. Es
war das Verfassungsgericht, das 1957 drakonische Zuchthausstrafen für
Homosexuelle rechtfertigte. Es war dieses Gericht, das jahrzehntelang
eine manchmal schon abenteuerlich begründete Privilegierung der
traditionellen Ehe zementierte. Spätestens seit Dienstag gilt das
nicht mehr. Die Karlsruher urteilen hier getreu dem Motto „Was geht
uns unser Geschwätz von gestern an?“.
Zum anderen ist das Bundesverfassungsgericht in dieser Einzelfrage
der gesellschaftlichen Entwicklung ein bisschen voraus, während es
sonst dem gesellschaftlichen Wandel stets in gemächlichem Abstand
folgt. Man wünschte sich so viel Mut auch an anderer Stelle.
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