Vordergründig geht es um einen juristischen Streit.
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ziehen vor das
Bundesverfassungsgericht. Sie wehren sie sich gegen die Verordnung
von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), nach der „Gigaliner“
auch ohne Zustimmung der Bundesländer probeweise Strecken befahren
dürfen. Die Kläger sagen, die Verordnung hätte der Zustimmung des
Bundesrates bedurft. In Wahrheit aber versuchen Grün-Rot in Stuttgart
und SPD, Grüne und SSW in Kiel auf diesem juristischen Wege in erster
Linie ein politisches Ziel durchzusetzen: den seit Anfang des Jahres
laufenden Lang-Lkw-Feldversuch zum Scheitern zu bringen und zu
verhindern, dass die XXL-Laster hierzulande jemals zugelassen werden.
Nicht zufällig klagen sie alleine in Karlsruhe. In beiden Ländern
hatten die schwarz-gelben Vorgängerregierungen den Feldversuch
unterstützt. Womit man bei den Argumenten für und gegen die langen
Brummis ist. Seit Jahren werden diese diskutiert, legen Gegner wie
Befürworter aus ihrer Sicht günstige Studienergebnisse vor. Der vom
Bundesamt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitete Feldversuch
soll hier endlich verlässliche Informationen liefern. Und gerade aus
diesem Grund ist es falsch, dass Baden-Württemberg, wo der Lang-Lkw
so oder so nur wenige Autobahnen zum Transit nutzen darf, mit allen
Mitteln versucht, diesen Feldversuch zu torpedieren.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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