KOMMENTAR zu · HARTZ IV
Ausgabe vom 18.12.2010 Ohne Rechtsgrundlage kann der Staat
Hartz-IV-Empfängern nicht mehr Geld überweisen, selbst wenn er es
eigentlich müsste. Um zu dieser Erkenntnis zu kommen, muss man kein
Jurist sein. Es reichen Kenntnisse über die Prinzipien des
Rechtsstaats. Merkwürdig bis unverständlich ist allerdings, dass
Bundesarbeitsministerium und unionsregierte Länder tagelang
brauchten, um zu diesem Schluss zu kommen. So lange haben sie bei den
Betroffenen unnötig Erwartungen geweckt. Die werden nun wenige Tage
vor Weihnachten zerstört. Klar ist, dass die Erhöhung des Regelsatzes
auch nachträglich ab Januar 2011 gilt. Im Fall des Falles wird also
nachgezahlt. Mit gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die
Reform unter einen hohen Zeitdruck gestellt. Geht es doch um das
Schicksal von Millionen von Mitbürgern, die arm dran sind. Haben sie
Anspruch auf mehr Geld und Sachleistungen, dann schnell. Nur mit
einer raschen Gesetzgebung ließ sich begründen, dass die Änderungen
nicht rückwirkend in Kraft treten müssen. An diesem Anspruch haben
alle versagt, Koalition und Opposition. SPD und Grüne wollten
unbedingt ein Spitzengespräch mit der Kanzlerin. Union und FDP
wollten die Reform möglichst niedrig hängen. Beide Seiten müssen sich
vorwerfen lassen, nicht ernsthaft versucht zu haben, eine Einigung
bis zum Jahreswechsel zu finden. Die Wahlen im nächsten Jahr dürften
da in den Hinterköpfen mitgespielt haben. Dabei ist ungewiss, ob sich
mit dem Thema viele Stimmen fangen lassen. Es ist zu hoffen, dass
nicht weiter gepokert wird, sondern an die Betroffenen gedacht – und
an die Steuerzahler, die das Geld aufbringen müssen.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218