Die Koalition feilt am Ausländerrecht. Das Ergebnis
verbindet Verschärfung und Lockerung mit Annäherung an die Realität.
Ein Fortschritt sind die Neuregelungen in puncto Zwangsehen. Mit der
Reform werden die Opfer gestärkt. In Deutschland aufgewachsene
Frauen, die im Ausland zu einer Ehe gezwungen wurden, müssen nicht
mehr auf Gedeih und Verderb im verhassten Familienumfeld bleiben, nur
weil der deutsche Staat ihnen die Rückkehr verwehrt. Mit der
Neuregelung öffnet sich in diesem Familiengefängnis eine Tür. An
anderer Stelle jedoch schließt sie sich für weitere zwölf Monate:
Eheunabhängigen Aufenthalt gibt es künftig erst nach drei Jahren.
Eine lange Zeit für Menschen, die in einer Gewaltbeziehung leben.
Positiv ist das Angebot an Jugendliche. Wer fleißig lernt, soll
unabhängig von den Eltern bleiben dürfen. Das klingt gut, weist in
die richtige Richtung – ist jedoch alles andere als uneigennützig.
Angesichts des absehbaren Fachkräftemangels muss Deutschland ein
Interesse daran haben, hier ausgebildete junge Menschen im Land zu
halten. Das Aufenthaltsrecht ist ein Anfang für einen begrenzten
Personenkreis. Ein Durchbruch ist es nicht. Schon deshalb nicht, weil
bei den dazugehörenden Eltern die Daumenschrauben angezogen werden.
Sie müssen weit mehr als bisher für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Angesichts des erzwungenen langen Arbeitsverbots ist das fast ein
Ding der Unmöglichkeit.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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