Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert Schließung der Anlage
Das Unternehmen RCO Recycling-Centrum GmbH (RCO) betreibt seine
Abfallverarbeitungsanlage im thüringischen Bad Klosterlausnitz
weiterhin rechtswidrig. Das ergaben Recherchen der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Zur Behandlung gefährlicher und zum Stauben neigender Abfälle fehlt
der RCO eine emissionsdichte Verarbeitungshalle, welche die Umgebung
vor schädlichen Einflüssen schützen soll. Der Bauantrag einer solchen
Halle wurde aufgrund schwerwiegender Mängel vom TLVwA abgelehnt.
Gefährdungen für Menschen und Umwelt können nicht ausgeschlossen
werden.
Weil das Unternehmen keine genehmigungsfähigen Konzepte zum
Hallenneubau oder für funktionsfähige Entwässerungsanlagen vorlegen
konnte, fordert die DUH die Schließung der Anlage. „Eine
Abfallbehandlungsanlage, welche gefährliche Abfälle verarbeitet und
nicht in der Lage ist, grundlegende Genehmigungsvoraussetzungen zu
erfüllen, ist ein Risiko für Anwohner und Umwelt. An solche Anlagen
werden ganz bewusst hohe Ansprüche gestellt, welche die RCO nicht
erfüllt“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Aufgrund einer vom Verwaltungsgericht Gera erlassenen
einstweiligen Anordnung darf das Recyclingunternehmen zunächst
weiterarbeiten. Das VG Gera hob hervor, dass ein Vorgehen der
Behörden gegen die RCO ungerechtfertigt sein könnte, da diese
jahrelang nichts beanstandet hätten. „Dass Behörden trotz jahrelanger
Beschwerden von Anwohnern ihren Kontrollpflichten nicht ausreichend
nachgekommen sind, kann kein Freifahrtschein für einen weiteren
problematischen Anlagenbetrieb sein“, kritisiert Resch. Eine
Behandlungshalle zur Verarbeitung gefährlicher Abfälle ist Stand der
Technik und wurde nicht ohne Grund als Genehmigungsvoraussetzung
festgelegt.
Obwohl die RCO Recycling GmbH ihre Abfallbehandlungsanlage nicht
genehmigungskonform betreibt und es wiederholt zu behördlichen
Beanstandungen kam, wurde das Unternehmen von der
Entsorgungsgemeinschaft Mitteldeutschland e.V. (EGM) im Januar 2013
als vorbildlicher Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. „Wären die
tatsächlichen Probleme des Anlagenbetriebs berücksichtigt worden,
hätte die RCO nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert werden
dürfen“, kritisiert der DUH-Projektmanager für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. Weil RCO wesentliche Anforderungen an die Tätigkeit
eines Anlagenbetreibers nicht erfüllt, ist nach der
Entsorgungsfachbetriebsverordnung eine Zertifizierung des
Unternehmens nicht statthaft.
Bereits im Jahr 2012 äußerte das TLVwA Zweifel an der
Zertifizierung der RCO durch die EGM. Der Prüfbericht, so die Kritik
des Landesverwaltungsamtes, enthalte keinerlei Anmerkungen zur
problematischen Situation vor Ort, die weit von den Zuständen
abweicht, die für eine Genehmigung des Betriebs notwendig seien. Die
DUH fordert vom Landesamt für Umwelt Sachsen-Anhalt (LAU) eine
Überprüfung des Zertifizierers EGM und vom TLVwA eine Kontrolle des
Zertifizierungsverfahrens der RCO vom Januar 2013.
Hintergrund:
Die RCO Recycling-Centrum GmbH nimmt seit 1999 im Thüringischen
Saale-Holzland-Kreis gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zur
Ersatzbrennstoffherstellung oder zur Immobilisierung an. Die DUH hat
seit April 2011 Hinweise kontinuierlich auftretender Rechtsverstöße
und Unregelmäßigkeiten des Anlagenbetriebs erhalten und an die
zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Rechtsverstöße und
Unregelmäßigkeiten beziehen sich u.a. auf die unzulässige Annahme,
Verarbeitung und Lagerung von Abfällen zur Herstellung von
Ersatzbrennstoffen im Freien, regelmäßig auftretende Staubemissionen
oder die illegale Einleitung von belasteten Abwässern in die
öffentliche Kanalisation.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de