Zielgerichtete und umfassende Beratung vor Reiseantritt
Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit von etwa sechs bis acht
Wochen. In dieser Zeit können die vorgeschriebene Vorsorge absolviert
und der Impfschutz aufgefrischt oder bei Bedarf erweitert werden. Die
arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die allgemeine Anamnese, die
Tätigkeitsanamnese, eine umfassende Beratung und Untersuchung des
Beschäftigten sowie die Prüfung des Impfschutzes. Zusätzlich berät
der Betriebsarzt auch hinsichtlich Hygiene, Mückenschutz,
Malariaprophylaxe und Gifttieren im jeweiligen Reiseland. Wichtig:
„Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss wiederholt werden, wenn sich
das Einsatzland – bei größeren Ländern auch die Region -, die
Arbeitsbedingungen oder die Unterbringung verändern. Bei
unveränderten Bedingungen erfolgt eine erneute Vorsorge nach 24 bis
36 Monaten“, sagt Schramm. Untersuchung und Beratung richten sich
nach den Tätigkeitsorten sowie den Unterbringungs- und
Arbeitsbedingungen im Zielland.
Arbeitsmedizinische Vorsorge auch nach Rückkehr
Am Ende einer Tätigkeit im Ausland, bei der besondere klimatische
Belastungen und Infektionsgefährdungen vorgelegen haben, ist vom
Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Rückkehruntersuchung anzubieten.
Diese in Anspruch zu nehmen ist sehr empfehlenswert, da
gesundheitliche Beeinträchtigungen und akute oder chronische
Erkrankungen in Folge eines Auslandsaufenthaltes sich in den meisten
Fällen gut diagnostizieren und behandeln lassen.
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