Ukraine nähert sich Visaliberalisierung mit EU

Das Auswärtige Amt der Ukraine gab bekannt, dass die Ukraine sich
der zweiten Umsetzungsphase des Aktionsplans zur Liberalisierung der
Visabestimmungen nähere. Dem vorangegangen war der Zweite
Zwischenbericht der Ukraine über die Umsetzung des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, den die Europäische Kommission am 9. Februar
2012 herausgegeben hatte.

Das Ministerium betonte, das Land hielte sich dicht an die
Zeitvorgaben zum Visaliberalisierungs-Plan. Bis zum November 2011
hatte die Ukraine an vier Themenbereichen gearbeitet, die im
Aktionsplan zur Visaliberalisierung beschrieben werden:
Dokumentensicherheit, einschliesslich biometrischer Daten; irreguläre
Einwanderung, darunter Rückübernahme; öffentliche Ordnung und
Sicherheit sowie Aussenbeziehungen und Grundrechte. Das Ministerium
hat vor, in unmittelbarer Zukunft einen Plan zum Abschluss der ersten
Umsetzungsphase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung zu
erstellen, um dann mit der zweiten Phase zu beginnen.

Beamte des Aussenministeriums wiesen darauf hin, dass die Ukraine
bereits staatliche Programme und Vorschriften zur Bekämpfung von
Korruption und organisiertem Verbrechen eingeführt hätte, um zur
zweiten Umsetzungs-Phase des Aktionsplans zur Liberalisierung der
Visabestimmungen übergehen zu können. Derzeit warten Gesetze auf ihre
Einführung, welche die Verhinderung von Menschenhandel und die
Regulierung des Status von Flüchtlingen und Staatenlosen garantieren
sollen, sowie ein Gesetz zum Einsatz biometrischer Daten.

In einer gemeinsamen Erklärung vom 19. Dezember 2011, im
Anschluss an den 15. EU-Ukraine-Gipfel in Kiew, begrüssten die
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Ukraine
die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung. Die
Verhandlungen zu einer Vereinfachung der Visaformalitäten waren
erfolgreich abgeschlossen worden, wie der ukrainische Präsident
Viktor Janukowitsch berichtete.

Die Ukraine hatte den Aktionsplan zur Erleichterung der
Visabestimmungen beim vorhergehenden EU-Ukraine-Gipfel am 22.
November 2010 erhalten. Der Aktionsplan ging von zwei Phasen aus: die
Einführung einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und die
anschliessende Umsetzung dieser neuen Rechtsvorschriften. Beim Gipfel
für Östliche Partnerschaft, der vor Kurzem in Warschau abgehalten
wurde, hatte die EU zugestimmt, das vorherige Schema zur
Vereinfachung der Visabestimmungen für Bürger der Ukraine zu
streichen, welches als langfristig ausgelegte Visaliberalisierung
geplant gewesen war. Die Ukraine strebt klare Bedingungen an, welche
eine Auflösung des herrschenden Systems von Visabedingungen mit der
EU vertraglich festlegen.

Der Dialog über die Liberalisierung der Visabedingungen wurde im
Jahr 2006 aufgenommen. Der Aktionsplan zur Visaliberalisierung für
die Ukraine wurde Ende 2010 verabschiedet und führte zur Einführung
der Visafreiheit für Kurzaufenthalte.

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