Aufgrund der angespannten Lage auf dem
Wohnungsmarkt sollen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip
eine Erleichterung für Wohnungssuchende bringen. Doch wie werden
Vermieter auf diese Regulierungen reagieren? Die Mehrzahl der
Vermieter will in Zukunft alle gesetzlichen Möglichkeiten
ausschöpfen, um die Miete trotzdem zu erhöhen. Das ist das Ergebnis
einer aktuellen Umfrage unter 323 Vermietern im Auftrag von
ImmobilienScout24.
Comeback der Staffelmietverträge? – Nur für kurze Zeit!
Auf die Frage, wie die Vermieter auf die angekündigte
Mietpreisbremse reagieren werden, antwortet mehr als jeder zweite
Vermieter (52 Prozent), dass er die gesetzlichen Möglichkeiten zur
Erhöhung der Miete voll ausschöpfen will. Dazu planen Vermieter
beispielsweise verstärkt Staffel- und Indexmietverträge einzusetzen,
bei der die Miete kontinuierlich erhöht werden kann. Jeder dritte
Vermieter sieht vor, zukünftig diese Art von Mietverträgen zu
schließen.
Steffen Groß, Mietrechtsexperte von ImmobilienScout24, kommentiert
die Ergebnisse so: „Im Koalitionsvertrag war die Einführung der
Mietpreisbremse vereinbart. Änderungen in Bezug auf die Staffelmiete
waren nicht vorgesehen. Vermieter hätten daher mit einer Staffelmiete
die Mietpreisbremse „abfedern“ können. Der aktuelle Gesetzesentwurf
sieht jedoch vor, dass zukünftig jede einzelne Staffel der
Mietpreisbremse unterliegt. Staffelmietvereinbarungen, die nach
Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen werden, unterliegen
damit vollständig der Mietpreisbremse. Für Mietverträge und
Staffelmietvereinbarungen, die vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse
abgeschlossen werden, gilt die Mietpreisbremse nicht.
Indexmietvereinbarungen, bei denen Mieterhöhungen abhängig sind vom
Preisindex für die Lebenshaltungskosten des Statistischen
Bundesamtes, sollen nach aktuellem Stand auch zukünftig unverändert
möglich sein.“
Deshalb werden Vermieter noch genauer darauf achten, nur an
zahlungskräftige Mieter zu vermieten, um Mietausfälle zu vermeiden
(ca. 48 Prozent Zustimmung). Rund jeder zehnte Vermieter wird
versuchen, entgangene Mieteinnahmen auf anderem Wege zu erhalten, zum
Beispiel durch Forderung einer Abstandzahlung für Einbauküchen oder
anderes Inventar. Besonders drastisch: Knapp jeder zehnte will
aufgrund der Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr vermieten und die
Wohnung lieber gewinnbringend verkaufen.
Vermieters Liebling: kinderlose Paare und Rentner mit hohem
Einkommen
Nach welchen Kriterien vergeben Vermieter eine Immobilie, wenn sie
grundsätzlich mehrere Interessenten zur Auswahl haben? Ganz klar: Für
die meisten Vermieter zählt bei der Auswahl in erster Linie das
Einkommen. Alleinerziehende oder Geringverdiener haben kaum eine
Chance, eine Wohnung in begehrter Lage zu bekommen. Mehr als zwei
Drittel der Vermieter (67 Prozent) wählen den Mieter mit dem höchsten
Einkommen. Nur etwa jeder Fünfte sagt, er würde nach Sympathie
entscheiden.
Weitere Kriterien bei der Mieterauswahl sind eine positive
Schufa-Auskunft (43 Prozent) sowie die Integration in die
Hausgemeinschaft (37 Prozent).
Fragt man Vermieter nach der bevorzugten Konstellation von
Mietern, so haben Paare ohne Kinder ganz klar den Vorrang. 39 Prozent
der Vermieter bevorzugen diese Konstellation, gefolgt von Rentnern
oder Singles (jeweils 29 Prozent). Am unbeliebtesten sind Familien
mit Kindern (16 Prozent), Alleinerziehende (4 Prozent) sowie WGs (3
Prozent).
Mietpreisbremse wirkungslos, wenn nur Besserverdiener davon
profitieren
Diese Ergebnisse belegen, dass sich Vermieter eher für einen
DINK-Haushalt (double income, no kids) entscheiden, als für die
alleinerziehende Geringverdienerin. Demzufolge wird der gut gemeinte
Mietendeckel in den Hot-Spots nur die Mieten von Besserverdienern
subventionieren. Haushalte mit geringen Einkommen werden davon nicht
profitieren, weil sie gar nicht erst zum Zug kommen.
Die ausführlichen Ergebnisse zur Umfrage können unter
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