Schufafreie Angebote stets prüfen lassen
Wer sich nun auf sog. „schufafreie“ Kreditangebote einlässt, läuft Gefahr, statt eines Kreditvertrages nur einen Vermittlungsauftrag zu einer „Finanzsanierung“ o.ä. zu unterschreiben. Allein dafür entstehen in der Regel schon erhebliche Kosten, ohne die Sicherheit, am Ende auch tatsächlich einen Kreditvertrag vermittelt zu bekommen. Schlimmstenfalls ist dass Geld weg und man hat immer noch keinen Kredit. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen und die Vertragsunterlagen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich prüfen. Handelt es sich um einen seriösen Anbieter, sind dort bereits konkrete Informationen zum Kreditangebot enthalten.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Kreditangebot von einem Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, um böse Überraschungen von vornherein auszuschließen. Die Prüfung kann ein spezialisierter Rechtsanwalt bereits im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs kostenschonend vornehmen.
Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter – Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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