Man wird wohl keinen seriösen Außenpolitiker finden,
der die Immunität von Diplomaten in Frage stellt. Sie hat eine lange,
Jahrhunderte alte Tradition und lässt sich begründen. Sie soll
Gesandte vor staatlicher Willkür schützen. So weit, so gut. Das
Privileg wirkt in der Praxis schon mal andersherum: wie ein
Schutzbrief für individuelle Willkür. Diplomaten können sich alles
erlauben. So lange es nur um Knöllchen geht, kann man schmunzeln.
Aber wenn Menschen gefährdet werden, sollte Schluss sein mit der
Toleranz. Zumindest die Entschädigung der Opfer sollte geregelt sein.
Die Hausangestellte, die von einem saudischen Diplomaten ihren Lohn
fordert, hat keine guten Chancen vor Gericht. Sollte die Frau
irgendwann doch Erfolg haben, wird weder der Diplomat noch sein Land
zur Kasse gebeten, sondern das Auswärtige Amt. Absurd. Nun könnte man
sich fragen, warum das Auswärtige Amt es so weit kommen lässt; soll
es gleich bezahlen? Es wäre die falsche Frage. In Deutschland gelten
deutsche Gesetze und Standards. Werden sie missachtet, muss das Opfer
vor Gericht gehört werden. Die Verletzung muss zum Thema werden, zum
Aufreger. Wer sich asozial verhält, muss politisch an den Pranger
gestellt werden.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de