Es ist kein Tabubruch, was die Bremer am Sonntag
vorhaben. Schon 16-Jährige können die Bremer „Bürgerschaft“ wählen,
wie der Landtag heißt. Formal ist es eine Premiere. Aber in NRW gilt
das Wahlrecht ab 16 längst auf kommunaler Ebene. Das ist die viel
größere „Feldstudie“. Die Contra-Argumente sind bekannt, etwa der
Hinweis auf die Volljährigkeit. Das war schon so, als das Wahlalter
auf 18 fiel, obwohl man 1970 erst mit 21 volljährig war. Damals
wollte man „mehr Demokratie“ wagen. Als Teil eines Konzepts für mehr
Beteiligung kann man das Wahlrecht ab 16 wagen. Soll das Schule
machen? Unseriös, rechtlich angreifbar wäre das Wahlrecht ab 16
nicht. Die Befürworter haben mit dem Präsidenten des Karlsruher
Verfassungsgerichts einen starken Leumund. Bloß: Es ist
Symbolpolitik. Es gibt keine Jugendbewegung für ein früheres
Wahlrecht. Sie werden zu ihrem Glück gedrängt. Es gibt keinen
zwingenden Grund, das Wahlalter auf 16 abzusenken. Wer es tut, sollte
dann auch die politische Bildung forcieren. Andernfalls hat man nicht
die Politikverdrossenheit bekämpft; sie setzt vielleicht nur früher
ein.
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