WAZ: Bundesregierung soll bis 12. Dezember zum NPD-Antrag beim Verfassungsgericht Stellung nehmen

Das Bundesverfassungsgericht will offenbar zeitnah
über das Begehren der NPD entscheiden, für demokratisch unbedenklich
erklärt zu werden. Wie ein Sprecher den Zeitungen der
WAZ-Mediengruppe bestätigte, sollen Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat möglichst bis zum 12. Dezember zu dem Antrag Stellung
nehmen, den die rechtsradikale Partei vor gut zwei Wochen in
Karlsruhe eingereicht hat. Darin beklagt die NPD, dass der
„fortwährend“ in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf der
Verfassungswidrigkeit an ihre Adresse ihre Chancen im politischen
Wettbewerb beeinträchtige und damit einem „faktischen Parteiverbot“
gleichkomme. Dass das Gericht jetzt den drei Verfassungsorganen die
Gelegenheit zu Stellungnahme einräumt, entspricht nach den Worten des
Sprechers dem „normalen Geschäftsgang“, Keineswegs lasse sich daraus
auf die Bedeutung schließen, die der zuständige Zweite Senat dem
Antrag der NPD zumisst. Es sei auch noch nicht absehbar, ob das
Begehren Gegenstand einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe werde.
Dies hänge nicht zuletzt davon ab, ob und wie sich die drei
Verfassungsorgane äußerten. Eine Verpflichtung, der Aufforderung des
Gerichts Folge zu leisten, bestehe für sie nicht.

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