Dieter Degowski beim begleiteten Freigang? Die
Vorstellung, dem kaltblütigen Mörder auf der Straße plötzlich zu
begegnen, darf man unerträglich finden. Das Gladbecker Geiseldrama
ist unauslöschlich in unser Gedächtnis eingebrannt, und man kann
verstehen, dass sich viele wünschen dürften, Degowski möge das
Gefängnis nie wieder verlassen.
Der Staat aber darf sich die Grausamkeit derer, über die er
richtet, dennoch nicht zu eigen machen. Rache kann nicht Bestandteil
einer humanen Rechtsprechung sein, die unseren Gesetzen zugrunde
liegt. Die Verfassungsrichter haben grundsätzlich jedem Täter die
Chance eingeräumt, nach entsprechender Prüfung, irgendwann die
Freiheit wieder zu erlangen.
Degowski mag es zu schauriger Berühmtheit gebracht haben, aber
deswegen ist er nicht anders zu behandeln als andere Mörder seiner
Gewichtsklasse: Das Recht, auf die Freiheit vorbereitet zu werden,
hat auch er. Das Urteil „Lebenslänglich“ ist nicht gleichbedeutend
mit ein Leben lang. Die Psychologen, die eines Tages zu entscheiden
haben, ob Degowski wirklich reif ist für die Rückkehr in die
Gesellschaft, sagen übrigens nicht automatisch „Ja“.
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