WAZ: Ein Makel bleibt am Bischof haften – Kommentar von Christopher Onkelbach

Niemals hat es einen vorbestraften katholischen
Bischof in der Bundesrepublik gegeben, und daran wird sich vorerst
nichts ändern. Doch es bleibt ein Makel. Anders als der ehemalige
Bundespräsident Christian Wulff hat Franz-Peter Tebartz-van Elst
wegen der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nun keine
Chance mehr auf einen Freispruch erster Klasse.

Die Richter zeigten sich unbeeindruckt von der heftigen
Begleitmusik rund um Lügen, Baukosten und Prunksucht. Sie wägten kühl
die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das juristische Kapitel ist damit
abgeschlossen.

Doch das interessiert die Gläubigen wenig, denn das zerstörte
Vertrauen tilgt der Richterspruch nicht. In Scharen kehrten die
Enttäuschten ihrer Kirche den Rücken. Wiederholt hat die
Diözesanversammlung klar gemacht, dass sie Tebartz-van Elst in
Limburg nicht mehr sehen will. Seine Rückkehr wäre somit eine
Provokation.

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