Das gibt Ärger. Hunderttausende von Autofahrern
nutzen die Mini-Kameras hinter der Frontscheibe, die ihnen der Handel
– natürlich zur Beweisaufnahme bei einem Unfall – andreht. Und jetzt:
Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärt die Nutzung vielfach für
rechtswidrig. Der Datenschutz! Könnte ja jemand ins Visier laufen,
der das nicht will.
Das Gericht hat zwar nichts gegen „Helmkameras“ der Motorrad- und
Skifahrer. Reine Landschaftsbilder sind bei den Auto-Kameras weiter
erlaubt. Auch die vermarktete Nutzungsmöglichkeit, Unfälle
aufzuzeichnen, ist nicht verboten. Wer aber seine rasante Fahrt auf
Facebook teilt, wird ein Problem haben – wie der, der mit den
Filmchen gerne andere Verkehrssünder anschwärzt.
Vom Datenschutz her ist es nachvollziehbar. Aber: Wie sollen
Polizeibehörden und Gerichte das alles auseinanderhalten? Auch hier
muss die nächste Instanz für Klärung sorgen.
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