Gesellschaftspolitische Entwicklungen sind Treiber
der Ausgaben bei der Prozesskostenhilfe. Die eine: Die Höhe der
Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Gesetzen in der Folge. Gegen ihre
Regeln klagen Betroffene. Die andere: Die deutlich gestiegene Zahl
der Ehescheidungen und die Probleme, vor denen die Ex-Partner im Fall
der Trennung stehen. Sie werden oft vor Gericht entschieden. Das geht
mit Ausgaben von einer halben Milliarde Euro jährlich klar vom Konto
der Steuerzahler. Der begleicht Anwaltskosten, die fällig werden und
viele Kläger oder Beklagte nicht aus eigener Tasche zahlen können.
Darf eine Regierung diese Sozialleistung – das scheint sie ja zu sein
– beschneiden? Wäre es nur eine: Ja. Der Staat hat die Pflicht,
Ausgaben zu prüfen, die zu Lasten der nächsten Generationen gehen.
Aber Prozesskostenhilfe ist mehr. Die Möglichkeit, ohne eigene Mittel
einen Anwalt zu nehmen, sichert die Waffengleichheit vor dem Richter.
Es darf nicht sein, dass Arme dort schutz- und chancenloser antreten
als Besserverdienende. Das Verfassungsgericht hat dies klar gemacht.
Warum riskiert Berlin die Klatsche in Karlsruhe?
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