Der Rechtsstaat macht es uns nicht leicht. Da sitzt
ein verurteilter Kindermörder vor den Richtern und klagt auf
Schmerzensgeld. Hilflosigkeit und Angst habe er verspürt, als ihm ein
Polizist mit Folter gedroht habe, gibt er zu Protokoll, psychische
Schäden habe er davongetragen. Hilflosigkeit, Angst, psychische
Schäden – wie mag das in den Ohren der Eltern klingen, deren
elfjährigen Jungen Magnus Gäfgen vor mehr als acht Jahren erstickt
hat? Kommen sie denn niemals zur Ruhe? Der Fall Gäfgen steht für die
Widersprüche, die zuweilen zwischen Recht und Rechtsempfinden
bestehen. Der geständige Mörder hat sich in sämtlichen Instanzen als
Opfer der Justiz verkaufen wollen. Mit Hilfe seines cleveren Anwalts
ist es ihm sogar gelungen, Prozesskostenhilfe durchzudrücken. Das ist
schwer zu ertragen, gleichwohl ist es das Recht, das jedem zusteht.
Auch ihm. Die Frage, welchen Gebrauch man davon macht, ist eine
andere. Wie unbeirrbar Magnus Gäfgen um Schmerzensgeld für sich
kämpft, zeigt, von welcher Kälte er auch heute noch durchdrungen ist.
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