WAZ: Lehrer haben keinen Anspruch auf Parkplatz

Lehrer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz am
Dienstort – erst recht nicht, „dass dieser kostenlos zur Verfügung
gestellt wird“. Das hat das NRW-Innenministerium in der Antwort auf
eine FDP-Anfrage klargestellt, die den Zeitungen der WAZ-Gruppe
vorliegt. In zahlreichen Städten wie Köln und Duisburg wird über
eine Parkplatzgebühr für Lehrer diskutiert. Duisburg erwartet
Einnahmen von 480000 Euro. In Hagen ist eine Gebühr für Schulen im
Innenstadtbereich Teil des bereits beschlossenen Sparpakets. Nach
Angaben des Ministeriums trifft die Entscheidung über eine Parkgebühr
für Lehrer „allein die jeweilige Kommune“. Nach Angaben des
Ministeriums liegt die Wahl des Transportmittels für Fahrten zur
Schule sowie über den Abstellort in der Verantwortung der Lehrer.
„Ein Rechtsanspruch auf Erstattung etwaiger Parkplatzkosten für
Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Schule oder sogar auf dem
Schulgelände besteht nicht.“ Parkplatzgebühren auf landeseigenen
Grundstücken erhebt das Land für eigene Bedienstete in der Regel
nicht. „Die Erteilung einer Parkberechtigung ist allerdings
überwiegend an den Erwerb eines Firmentickets für den ÖPNV gebunden,
heißt es. So werde die Landesregierung dem Anliegen gerecht, die
Parkplatzsituation zu entlasten und die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel zu stärken.

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de