WAZ: Stiftung Patientenschutz kritisiert „Tod aus den Gelben Seiten“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt es,
dass laut einer aktuellen Ärztebefragung der Ruhr-Universität Bochum
die Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe der Ausnahmefall ist. Eugen
Brysch, Vorstand der Stiftung, bedauerte aber gegenüber der
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Dienstagausgabe), dass die
meisten Ärzte kein grundsätzliches Verbot der Hilfe bei der
Selbsttötung wollten. „Das kollidiert mit vielen Berufsordnungen der
Landesärztekammern. Während es in Nordrhein ausdrücklich verboten
ist, heißt es für die Mitglieder der Kammer Westfalen-Lippe, sie
,sollen– keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Damit gilt in Essen
eine andere Regelung als in Bochum. Aber der Suizid und die Hilfe
beim Suizid sind strafrechtlich nicht verboten“, sagte Brysch.
„Deshalb geht es in der Debatte des Bundestages auch um etwas ganz
anderes: das Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung. Der Tod
aus den Gelben Seiten von Sterbehilfeorganisationen darf keine Option
für eine Sterbebegleitung sein“, erklärte Brysch gegenüber der
Zeitung.

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