Die elektrische Zigarette nimmt alle juristischen
Hürden. Zunächst ist Ministerin Steffens mit dem Vorstoß gescheitert,
den Verkauf der E-Kippe in die Apotheken zu verbannen. Jetzt darf der
akkubetriebene Glimmstängel weiter am Tresen dampfen. In den Kneipen
dürfte es also künftig deutlich dampfiger werden. Wenn Wirte keine
Ordnungsstrafe fürchten müssen, werden sie dem Gast den Elektrodampf
kaum verwehren. Gesundheitliche Risiken aber bleiben bestehen, die
Forschung steckt noch in den Kinderschuhen. Deshalb will der Bund die
Abgabe elektrischer Zigaretten zumindest an Jugendliche verbieten.
Raucher und Dampfer sind für sich selbst verantwortlich – der Schutz
gilt Nichtrauchern und Nichtdampfern. Deshalb kann die Erlaubnis zum
Dampfen in der Kneipe immer nur eine Genehmigung auf Zeit sein: Wird
eine Schädigung Dritter festgestellt, droht ein Dampfverbot.
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