Bei der Prüfung der umstrittenen Anti-Terrorgesetze
hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
erhebliche Mängel beim Umgang mit Grundrechten festgestellt.
Hintergrund: Zwischen 2007 und 2009 wurden nach einem bislang
unveröffentlichten Bericht der Bundesregierung rund 65 000 Menschen
in für die Infrastruktur sensiblen Behörden und in Betrieben
geheimdienstlich überprüft. Rund 600 Personen wurden als Risiko
eingestuft und von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten entbunden. Ob
die als unbedenklich eingestuften Personen später zeitnah von
staatlichen Stellen davon informiert wurden, bezeichnen nach
Informationen der Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe
Regierungskreise als „unwahrscheinlich“.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte den WAZ-Titeln: „Anders als die
Polizei haben die Nachrichtendienste bis zu 15 Jahre Zeit, bis sie
auch unbescholtene Bürger informieren. Hier muss dringend
nachgebessert werden. Es muss ein Recht auf Information mit
Rechtsschutz geben, wenn der Staat Bürger observiert. Dies gilt auch
für das Löschen der Daten unbescholtener Bürger aus Dateien.“
Im Konflikt mit den Unionsparteien um die Verlängerung der seit
2002 mehrfach ergänzten Anti-Terror-Gesetze besteht die
FDP-Politikerin auf kritischer Einzelprüfung. „Mit der FDP wird es
keine pauschale Verlängerung der Gesetze, geben.“ Besonderes
Augenmerk legt die Ministerin auf die Befugnisse der
Nachrichtendienste. „Hier gibt es keine justizielle und kaum
parlamentarische Kontrolle“, sagte die Ministerin vor der heute in
Rostock beginnenden Innenminister-Konferenz.
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