Nach dem heutigen Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) haben Personen, die in einem anderen
Mitgliedstaat leben als ihre Kinder und dort nicht arbeiten, dennoch
Anspruch auf Kindergeld. Dazu erklärt die Vorsitzende der
AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel:
„Es kann nicht sein, dass ein Europäischer Gerichtshof die Regeln
festlegt, wie die Mitgliedsstaaten der EU mit den von ihren Bürgern
erarbeiteten Sozialleistungen verfahren. Richter sind keine
Gesetzgeber.
Das heutige Urteil des EuGH öffnet Tür und Tor für den Missbrauch
von Sozialleistungen. Schon jetzt nehmen immer mehr EU-Ausländer vor
allem aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien die Einladung zum
Sozialtourismus auf Kosten der deutschen Steuerzahler gerne an. Dem
ungebremsten Export von Familienleistungen muss stattdessen endlich
ein Riegel vorschoben werden.
Österreich hat hier einen Schritt in die richtige Richtung
unternommen, indem es seit Jahresbeginn die Familienleistungen für im
Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpasst.
Die AfD-Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr in einem Antrag eine
vergleichbare Regelung auch für Deutschland gefordert.
Anstatt sich an dem österreichischen Vorbild zu orientieren, hat
die EU-Kommission aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich eingeleitet. Eine EU, deren Institutionen derart vorgehen,
schafft keinen Mehrwert, sondern handelt zum Schaden ihrer
Mitgliedsstaaten.“
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
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