Weiß: EU-Kommission muss bei betrieblicher Altersversorgung den Worten Taten folgen zu lassen

Im Weißbuch zur Rente, das in der kommenden Woche
von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden soll, wird auch
eine Neufassung der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie angekündigt.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß:

„Die Pläne der Kommission, die strengen Solvency-II-
Eigenkapitalvorschriften im Rahmen einer Pensionsfondsrichtlinie auf
die betriebliche Alterssicherungssysteme zu übertragen, sind in der
Sache nicht gerechtfertigt. Zudem besteht die Gefahr, dass das
deutsche System der betrieblichen Altersversorgung empfindlich
geschädigt wird. Die jüngste Aussage von EU- Binnenmarktkommissar
Michel Barnier, dass für Pensionsfonds auch andere als die in
Solvency II geforderten Eigenkapitalstandards in Frage kommen, sind
daher sehr zu begrüßen. Nur müssen diesen Worten im Weißbuch auch
Taten folgen.

Mit Solvency II will die EU verhindern, dass Versicherer, die
zahlungsunfähig sind, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und
Geschädigten nicht mehr erfüllen können. Deshalb soll es für die
Unternehmen künftig genaue und strikte Vorgaben zu
Eigenkapitalunterlegung, Risikomanagement und Berichtspflichten
geben. Wendet man diese Vorgaben auch auf die Pensionskassen der
Unternehmen an, so würden auf unsere Unternehmen geschätzte 35 bis 40
Millionen Zusatzkosten zukommen – Kapital, das dann gebunden wäre.
Die Folge wäre, dass Unternehmen aus der betrieblichen Altersvorsorge
aussteigen, weil sie die geforderten Kapitalrücklagen überhaupt nicht
aufbringen können. Davon wäre die Altersvorsorge von bis zu sieben
Millionen deutschen Arbeitnehmern betroffen.

Die – auch der EU-Kommission bekannte – Besonderheit des deutschen
Systems ist, dass bei der betrieblichen Altersversorgung bereits eine
doppelte Absicherung gegen Insolvenz besteht. Einerseits haften die
Arbeitgeber auch dann auf Erfüllung, wenn eine Pensionskasse oder ein
Pensionsfonds die Rentenzahlungen nicht oder nicht vollständig
erbringen kann. Fällt der Arbeitgeber aus, sorgt der
Pensionssicherungsverein (PSV) dafür, dass die Betriebsrenten gezahlt
werden. Außerdem gewährleisten verschiedene Schutzvorschriften des
Betriebsrentengesetzes, dass der Arbeitnehmer als –Verbraucher– nicht
übervorteilt wird und die Betriebsrente garantiert erhält.

Über 65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland bauen derzeit über
das System der betrieblichen Altersversorgung zusätzliche
Rentenansprüche auf. Wir wollen diese betriebliche Säule der
Altersvorsorge noch weiter ausbauen. Deshalb werden wir allen
Überlegungen mit Entschiedenheit entgegentreten, die das erfolgreiche
System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland durch
Überregulierung ruinieren könnten.

Auch der mehrmals gescheiterte Vorschlag der EU-Kommission für
eine neue Portabilitätsrichtlinie darf nicht wieder auf den Tisch
kommen. Die Bereitschaft von Betrieben, die Betriebsrenten durch
eigene Beiträge aufzubessern, dürfte ansonsten sinken.“

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