Der CDU-Bundesparteitag hat mit einem mit großer
Mehrheit gefassten Beschluss die Weichen für die Einführung einer
allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze unter gleichzeitiger
Wahrung der Tarifautonomie gestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags gibt eindeutige Vorgaben.
Die Delegierten haben sich für eine allgemeine Lohnuntergrenze
ausgesprochen. Als allgemeine Lohnuntergrenze hat diese überall dort
zu gelten, wo tarifvertragliche Regelungen nicht realisierbar sind.
Mit der deutlichen Entscheidung des Parteitages für eine
allgemeine Lohnuntergrenze und damit gegen nach von Branche zu
Branche gesondert zu vereinbarende – weil nicht allgemeine – unterste
Löhne sind vereinzelt vorgetragene Bedenken von
Wirtschaftswissenschaftlern haltlos, es könnte zu einem
Flickenteppich von Mindestlöhnen kommen.
Die Ermittlung der künftigen allgemeinen Lohnuntergrenze obliegt
den Tarifpartnern. Sie können dabei frei von staatlicher
Einflussnahme handeln. Auch bleibt es ihnen überlassen, unter
sachlichen Gesichtspunkten für sinnvoll erachtete Differenzierungen
zu vereinbaren. Dieses ist auch heute schon in Tarifverträgen Praxis
– mit in der Regel guten Ergebnissen.
Lohndifferenzierungen nach oben sind ohnehin unbegrenzt möglich,
da es sich um eine Lohnuntergrenze – und nicht um einen verbindlichen
Einheitslohn – handelt. So bleibt es z. B. einem Arbeitgeber in einer
Region mit besonders hohen Lebenshaltungskosten unbenommen, einen
Beschäftigten besser zu bezahlen, als es anderswo der Fall ist.
Die bestehenden tariflichen Branchen-Mindestlöhne zwischen 6,53
Euro und 13,00 Euro umfassen eine erhebliche Bandbreite der
Arbeitswelt und sind damit eine geeignete Orientierung für die
allgemeine Lohnuntergrenze. Gerade mit Hinweis auf den allgemeinen
Charakter der angestrebten Lohnuntergrenze war von verschiedener
Seite darauf hingewiesen worden, dass eine solche Orientierung einer
Orientierung an nur einer Branche, etwa der Zeitarbeit, vorzuziehen
sei.
Mit dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages werden drei
wesentliche Ziele erreicht:
– Wir bekämpfen wirksam Lohndumping und ruinösen Lohn-wettbewerb.
– Wir stärken die Tarifautonomie.
– Wir verhindern eine staatliche oder von Staat beeinflusste
Lohnfestsetzung, die die Lohnbalance stören könnte.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede ausdrücklich betont, dass
niemand einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch
festgelegten Mindestlohn will, dass vielmehr eine Lohnuntergrenze
dort gewollt ist, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir freuen uns über
diesen entschiedenen Rückenwind für die Belange der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.“
Hintergrund:
Beschluss des CDU-Bundesparteitages (Auszug): „…Die CDU
Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche
Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein
tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die
Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner
festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten
tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung
von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der
Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit
marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen
politischen Mindestlohn. …“
Rede der Bundeskanzlerin (Auszug):“ …Niemand von uns will einen
flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten
Mindestlohn. (Beifall) Wir sind überzeugt, dass die Tarifautonomie
als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher
Bestandteil ist und gestärkt werden muss. (Beifall) Aber, liebe
Freunde, zur Realität gehört auch, dass heute längst nicht mehr so
viele Beschäftigungsverhältnisse von der Tarifautonomie erfasst sind,
wie das früher der Fall war. Jetzt können wir doch nicht einfach
sagen: Weil die Tarifautonomie richtig ist, kümmern wir uns um das
Ergebnis überhaupt nicht mehr. – Deshalb sagen wir: Wir wollen dort
eine Lohnuntergrenze, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir wollen
nicht, dass Menschen ohne jeden rechtlichen Schutz leben. Da wir aber
wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird, orientieren wir uns an
dem, was Branchentarifverträge, die allgemeinverbindlich erklärt
wurden, aussagen und was heute gültig ist. Weil wir das nicht selber
machen wollen, bitten wir die Tarifpartner genau dies vorzunehmen:
jedem eine Richtung, eine Orientierung, damit man weiß, wo die
Lohnuntergrenze ist, aber nicht politisch definiert, sondern von den
Tarifpartnern auf der Grundlage bestehender Tarifverträge
festgelegt.“
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