Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
voraussichtlich am kommenden Freitag wird eine Verordnung zur
Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate
in Kraft treten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:
„Die Verlängerung der Bezugsdauer des regulären Kurzarbeitergeldes
von sechs auf zwölf Monate ist eine zielsichere Hilfe für
Unternehmen, die derzeit unter spürbaren Auftragsrückgängen leiden.
Sie soll es ermöglichen, punktuell in begrenztem Umfang seit einigen
Monaten zu verzeichnende konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken.
Hiervon können insbesondere einige Unternehmen der Automobilindustrie
und ihre Zulieferer profitieren.
Aufgrund der verlängerten Bezugszeit verfügen die betreffenden
Unternehmen nun für einen deutlich längeren Zeitraum über
Planungssicherheit. Nach Ablauf der Halbjahresfrist stünden diese
sonst bald vor der Entscheidung, ihr in der Regel gut qualifiziertes
Personal zu entlassen. Die Union hält mit der Verlängerung der
Bezugsdauer Wort und löst ihre nach der erfolgreich bewältigten
großen Finanz- und Wirtschaftskrise gegebene Zusage ein, im gebotenen
Fall wieder zügig zu helfen.
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer greift die
christlich-liberale Bundesregierung auf ein Werkzeug aus dem
bewährten Instrumentenkasten der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen
zurück, der sich in der zurückliegenden Krise bewährt hat und unserem
Land einen neuen Aufschwung ermöglicht hat. Mit der Wahl dieses einen
Werkzeugs trägt sie aber auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Rechnung, da es weder eine entsprechende Krise wie ab 2008/09 noch
Anzeichen hierfür gibt.
Die Bundesagentur für Arbeit hält in ihrem Haushalt 2013
vorsorglich Mittel für rund 200 000 leistungsberechtigte Kurzarbeiter
vor. Die aktuellen Zahlen liegen demgegenüber relativ stabil bei
deutlich weniger als halb so vielen Personen in Kurzarbeit. In der
großen Finanz- und Wirtschaftskrise haben aufgrund der
Sonderregelungen, die u.a. auch die Entlastung der Arbeitgeber von
den Sozialversicherungsbeiträgen und eine erweiterte Förderung von
Qualifizierungen umfassten, bis zu 1,5 Millionen Beschäftigte
Kurzarbeitergeld bezogen.“
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