Weser-Kurier: Neue Oberschule in Niedersachsen möglicherweise verfassungswidrig

Bremen/Hannover. Gegen die neue Oberschule von
Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) hat der Gesetzgebungs- und
Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags (GBD)
verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die Benachteiligung der
Gesamtschulen verstoße möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz,
warnen die Landtagsjuristen nach einem Bericht des Bremer
„Weser-Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe). Es stelle sich die Frage,
„inwieweit eine unterschiedliche Behandlung von Gesamtschulen und
Oberschulen im Hinblick auf Artikel 3 Grundgesetz gerechtfertigt
werden kann“, schreibt der GBD in einer Stellungnahme zur
Schulgesetznovelle der CDU/FDP-Koalition.

Zwar hätten die Eltern keine Ansprüche auf Bereitstellung
bestimmter Schulformen, heißt es in der juristischen Expertise, die
dem „Weser-Kurier“ vorliegt. „Die organisatorischen Regelungen für
die zulässigen Schulformen müssen aber in sich widerspruchsfrei sei;
sonst wären die unterschiedlichen Auswirkungen dieser Regelungen auf
die Planungshoheit der betroffenen Schulträger nicht zu
rechtfertigen.“

Die Landtagsjuristen rügen, dass die künftigen Oberschulen
Haupt- und Realschulen ersetzen könnten, während Gesamtschulen nur
ein Ergänzungsangebot sein dürften. Die Gesamtschulen seien auch bei
der Gymnasialausbildung benachteiligt, dort sei diese nämlich
zwingender Bestandteil. Die Oberschulen könnten, müssten aber nicht
unbedingt Gymnasialzweige führen. Am Freitag beschäftigt sich der
Kultusausschuss des Landtages mit der Kritik des GBD.

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