Fischbach/Flachsbarth: Türkei muss Religionsfreiheit sicherstellen

Das Oberste Gericht in Ankara hat letzte Woche die
Berufung des Klosters Mor Gabriel in der Türkei gegen eine frühere
negative Entscheidung des Gerichts in Midyat abgewiesen und große
Landflächen, die seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters sind, der
staatlichen Forstbehörde zugesprochen. Dazu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach, und die Beauftragte für Kirchen und
Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

„Die Enteignung von ca. 27,6 Hektar Land des im Jahr 397
gegründeten syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Tur Abdin in
der Türkei und die weitere negative Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes in Ankara bestätigen eine Entwicklung, die wir mit
großer Sorge verfolgen. Bereits am 26. Januar 2011 urteilte der
Oberste Gerichtshof in Ankara gegen das Kloster Mor Gabriel und
sprach der Staatskasse 24,4 Hektar Land zu. Insgesamt wurden somit
bisher ca. 52 Hektar Land enteignet.

Bei den Enteignungen geht es nicht nur um die Eigentumsrechte des
Klosters – eines der ältesten christlichen Klöster der Welt -,
sondern letztlich um seine Existenz als solches und die Zukunft der
Aramäer in der Türkei. Das Kloster Mor Gabriel mit seiner 1600 Jahre
währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verstreuten
aramäischen Gemeinschaft steht geradezu symbolisch für die schwierige
Lage der Christen in der Türkei.

Unsere Solidarität gilt dem Abt sowie den weiteren verbliebenen
Bewohnern des Klosters und der aramäischen Gemeinde. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt den Aramäern weiterhin Unterstützung
zu und fordert die türkische Regierung auf, das Recht auf
Religionsfreiheit sicherzustellen.“

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