Selten war die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses durch die Bürgerschaft so berechtigt wie im
Fall des massenhaften Sozialbetrugs in Bremerhaven. Jahrelang konnten
dort EU-Migranten Leistungen erschleichen, und im Hintergrund rieben
sich offenbar weitere Profiteure die Hände. Behördenvertreter
schauten weg. Dieses eklatante staatliche Versagen schreit geradezu
nach Aufklärung durch das Parlament. Die Bürgerschaft darf es sich
daher nicht bieten lassen, wenn ihr Untersuchungsauftrag durch eine
Mauer-Taktik beteiligter Behörden sabotiert wird. Um Licht in die
Machenschaften zu bringen, braucht der Ausschuss selbstverständlich
uneingeschränkten Zugang zu den Akten des Jobcenters Bremerhaven,
dessen jahrelange Passivität die Gaunereien begünstigte. Es ist
geradezu grotesk, dass das Arbeitsministerium als vorgesetzte Behörde
nun plötzlich den „Streng-geheim“-Stempel herausholt und der
Sozialdatenschutz ein höheres Rechtsgut sein soll als der Anspruch
des Untersuchungsausschusses auf Einsicht in wichtige Unterlagen.
Umgekehrt muss es sein. Die Parlamentarier dürfen sich in diesem
Konflikt nicht den Schneid abkaufen lassen.
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