Bei der Frage, wie als gefährlich eingestufte
ehemalige Straftäter behandelt werden sollen, stehen sich zwei
Interessen gegenüber: auf der einen Seite die Freiheitsrechte
desjenigen, der seine Strafe bereits verbüßt hat, und auf der anderen
Seite das Bedürfnis der Bevölkerung, vor potenziell Kriminellen
geschützt zu werden. Die elektronische Fußfessel, die Betroffene
überwacht, scheint da ein guter Kompromiss zu sein. Die Technik
fördere die Resozialisierung der ehemaligen Häftlinge, die sich in
ihrem familiären Umfeld aufhalten und einen Beruf ausüben können, so
die Befürworter. Gleichzeitig gewährleiste die Überwachung durch die
Fußfessel die Sicherheit der Bevölkerung, so manche Kriminologen. Sie
habe abschreckende Wirkung und bewahre ehemals Kriminelle davor,
rückfällig zu werden. Doch der Kompromiss ist faul. Denn die Freiheit
des Trägers ist stark eingeschränkt. Eine Stigmatisierung gerade
wegen der Fußfessel ist nicht ausgeschlossen: Wer das Gerät rund um
die Uhr trägt, wird es nicht immer verbergen können. Auf der anderen
Seite kann die Technik auch nicht verhindern, dass Straftaten
begangen werden. Denn die Fußfessel ist eben keine Fußfessel mit
einer schweren Metallkugel daran – sie schränkt die Bewegungsfreiheit
nur theoretisch ein. Die Fußfessel kann wie eine Videoaufzeichnung
überwachen, aber nichts verhindern. Das Gefühl von Sicherheit mag
dadurch steigen, es bleibt aber nur ein Gefühl.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de