Westdeutsche Zeitung: Für das Betreuungsgeld muss eine pragmatische Lösung her = von Vera Zischke

Beschäftigte des Landes können Anträge für das
umstrittene Betreuungsgeld bearbeiten – müssen es aber nicht. Darauf
sind sie auch ausdrücklich hingewiesen worden. Offiziell heißt es,
dass diese Ansage lediglich vom zuständigen Personalrat kam. In den
Städten unserer Region ist das zum Teil anders angekommen. Dort geht
man davon aus, dass auch die zuständigen Ministerien hinter dieser
Aussage stehen und sie gutheißen. Ob das nun ein Missverständnis ist
oder nicht, ändert nichts an der Konsequenz: Die Bearbeitung des
Betreuungsgeldes zur freiwilligen Leistung zu erklären, gießt Öl ins
Feuer einer ohnehin schon völlig überhitzten Debatte. Das
Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause
oder privat betreuen, ist nach wie vor hoch umstritten, die Debatte
stark emotionalisiert. Die Union hält auch in den
Koalitionsverhandlungen daran fest. Die rot-grüne NRW-Regierung
geißelt es als familienpolitischen Unfug, der dem U3-Ausbau zuwider
läuft. Aus der Bevölkerung sind bislang dermaßen wenige Anträge
eingegangen, dass daraus nur zwei Schlussfolgerungen möglich sind:
entweder ist die Ablehnung so groß, dass berechtigte Familien
freiwillig und aus Überzeugung auf das Geld verzichten. Oder es
lassen bereits dermaßen viele Familien ihre Kinder unter drei Jahren
in staatlich finanzierten Einrichtungen betreuen, dass der Bedarf
niedriger ist als vermutet. Das würde bedeuten, dass das von der
Union so beharrlich durchgefochtene Betreuungsgeld schlichtweg an der
Lebensrealität der Bevölkerung vorbeiläuft. So oder so scheint es zum
Scheitern verurteilt zu sein. Gerade deshalb ist es wichtig, das
Betreuungsgeld – so lange es denn noch existiert – mit so geringem
bürokratischen und personellen Aufwand über die Bühne zu bringen wie
irgend möglich. Das Hickhack um die Zuständigkeit muss beendet
werden. Die beteiligten Ministerien für Arbeit und Familie sollten
gemeinsam eine schnelle und pragmatische Lösung finden. Und die
heißt: Die Elterngeldstellen haben die notwendige Qualifikation, sich
um das Betreuungsgeld zu kümmern – auch wenn dort zum Teil
Landesbeschäftigte sitzen.

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