Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Parlamentsrechte

Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht das
Parlament gegenüber der Regierung gestärkt. Konkret: Es war nicht in
Ordnung, dass Angela Merkel der Opposition Textentwürfe aus den
Verhandlungen zur Schaffung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms
von Ende Februar bis Mitte Mai vorenthielt. Tatsächlich: Das
Aushandeln von Verträgen ist Regierungssache, deren Bewertung aber
Aufgabe des Bundestags. Deshalb sollen laut Gericht weder Zeitdruck
noch Geheimhaltungszwänge eine so große Rolle spielen, dass dem
Parlament nichts anderes bleibt, als mehr oder weniger informiert
zuzustimmen. Allerdings: Der Konflikt zwischen der Notwendigkeit
einer breiten Diskussion in allen europäischen Regierungen und
nationalen Parlamenten einerseits und der Gefahr gefährlicher
Marktreaktionen andererseits ist unlösbar. Denn: Werden
geldmarktpolitische Entscheidungen zu früh bekannt, kann das
Milliarden kosten und ganze Volkswirtschaften in den Strudel reißen.
Diese Gefahr setzt nicht nur Regierungen Grenzen, sondern auch der
Spruchpraxis höchster Gerichte.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261