Die deutsche Ärzteschaft hat es geschafft, ihr
hohes Berufsethos an den medizinischen Alltag anzupassen. Sie
formuliert eine Art Kompromisslinie zur Sterbehilfe in
Ausnahmesituationen. Streng logisch gibt es bei der Frage nach Leben
und Tod kein Durchmogeln – und doch geschieht genau das in der Praxis
immer wieder. Wer das Problem grundsätzlich lösen will, kann nur
scheitern. Zum einen gibt es den hohen und unerschütterlichen
Grundsatz, dass Ärzte Heiler sind und nichts anderes. Das ist gut so
und muss so bleiben. Zum andern gibt es die ganz individuelle
Situation, in der Menschen an der Schwelle zum Tod stehen. In 99
Prozent der Fälle gelingt es den Ärzten, unerträgliches Leiden
einzudämmen – in einigen wenigen Fällen aber nicht. An dieser Stelle
wurden jetzt Grundfesten aufgeweicht. De facto wird aber nur
nachvollzogen, was in der Berufspraxis durchaus vorkommt – das
Zulassen oder Umsetzen eines verzweifelten Sterbewunsches im
stillschweigenden Einvernehmen allein zwischen dem Arzt und seinem
todkranken Patienten.
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