Ermittlungspannen, leider auch folgenschwere, hat es
schon immer gegeben. Im September 1977 etwa, als RAF-Terroristen den
damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführen und
gefangen halten, gibt es Hinweise auf das Versteck. Die vielleicht
lebensrettende Information wird schlicht falsch sortiert; dem Hinweis
wird nie nachgegangen. Am Ende stirbt Schleyer durch die Hände der
Terroristen. Ein fataler Fehler. Ohne jeden Vorsatz. Der gestern
vorgelegte Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu den
Morden der rechtsradikalen NSU-Terrorzelle in den 1990er- und
2000er-Jahren wirft ein gänzlich anderes Licht auf die beteiligten
Ermittlungsbehörden: Er dokumentiert ein Behördenversagen, das
blankes Entsetzen auslöst – und an bloße Zufälle oder Versehen nicht
mehr glauben lässt. Es sind Überforderungen und Fehlleistungen, die
der Bericht auflistet, eher sogar Begünstigungen oder eine mittelbare
Unterstützung, die Behörden, insbesondere der Verfassungsschutz, den
Mördern der rechten NSU gewährt haben sollen. Wie viele der zehn
Morde hätten verhindert werden können, lässt sich kaum mehr sagen.
Wichtig ist, jetzt die notwendigen Konsequenzen schnell zu ziehen und
Verantwortlichkeiten zu klären – um aus dem Behördenversagen zu
lernen. Das ist die gesamte deutsche Öffentlichkeit den Opfern
schuldig.
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