Die Debatte über das „Sicherheitspaket I“ der neuen
Landesregierung wurde zuletzt derart hysterisch geführt, als drohte
demnächst jedem unbescholtenen Bürger kurzerhand
Unterbindungsgewahrsam. Dass sich NRW jahrelang eine erschreckende
innenpolitische Blauäugigkeit im Umgang mit Salafisten, reisenden
Einbrecherbanden, No-Go-Areas oder Phänomenen wie der Kölner
Silvesternacht leistete – im Furor über die angebliche „Abschaffung
des Rechtsstaates“ wurde es kurzzeitig ausgeblendet.
NRW-Innenminister Reul, als langjähriger Europapolitiker geschult in
konsensorientiertem Pragmatismus, geht mit der Nachbesserung seines
Polizeigesetzes dennoch den richtigen Weg. Präventive Maßnahmen zum
Schutz vor Terror und schwersten Straftaten sind wichtig, sie müssen
aber über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein. Es wäre
fahrlässig gewesen, hätte Reul Hinweise aus der Expertenanhörung des
Landtags ignoriert und mit dem Kopf durch die Wand gewollt. Eine
Pleite vor Gericht würde das Land Zeit und Geld kosten, vor allem
aber die neue „Null Toleranz“-Linie politisch diskreditieren. Das
diente kaum der Sicherheit in NRW
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