Westfalenpost: Steuerabkommen mit der Schweiz

Die rot-grüne Ablehnungsfront hat gehalten, das
Steuerabkommen mit der Schweiz ist gescheitert. Der Vertrag war
ungerecht, weil Steuerbetrüger gegen geringen Ablass ihr Schwarzgeld
hätten anonym reinwaschen können. Der ehrliche Steuerzahler wäre der
Dumme. Andererseits regiert nun beim Ankauf von Steuer-CDs das
rechtsstaatlich fragwürdige Zufallsprinzip. Die Lösung: Wenn der
Pulverdampf verraucht ist, sollte ein neuer Anlauf für ein faires
Abkommen möglich sein.

Finanzminister Schäuble hat
Rot-Grün mit dem schlecht verhandelten Abkommen die Steilvorlage für
eine populistische Robin-Hood-Rolle im Bundestagswahlkampf geliefert.
Amtskollege Walter-Borjans zückt die Gerechtigkeitskarte. Dabei
blendet der Minister das Risiko aus, dass Hinterzieher auf Verjährung
warten oder ihr Kapital in Drittländer abziehen.

Schweizer
Banken haben mit dem Lockmittel Steuergeheimnis zur Steuerflucht
verholfen. Wenn Walter-Borjans dieses Schlupfloch schließen will,
kann er auf breite Unterstützung setzen. Aus Angst vor Enttarnung
durch Steuer-CDs haben Hunderte gut situierte Bürger kalte Füße
bekommen, Selbstanzeigen erstattet und drei Milliarden Euro in
deutsche Kassen gespült. Aber darf der Rechtsstaat mit
Datenverkäufern Geschäfte machen? Heiligt der Zweck die Mittel? Nein.
NRW muss zurückkehren zur Rechtsstaatlichkeit.

Die
Nachbesteuerung von Hinterziehern war zu niedrig, die anonyme
Legalisierung ein Hohn. Früher oder später wird sich die Schweiz vom
Bankgeheimnis verabschieden müssen. Steuerflüchtlinge sollten sich
fragen, ob es moralisch vertretbar ist, dem Fiskus Geld für
Kindergärten, Schulen und Universitäten zu entziehen.

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