Ursachen steigender Mieten müssen bekämpft werden
In der Presse wird aktuell über das Vorhaben der Großen Koalition
berichtet, auf angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse
einzuführen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Union steht zur Mietpreisbremse gegen schnell steigende
Mieten auf angespannten Wohnmärkten. Wir wollen verhindern, dass
Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil
sie bei einem Umzug die neue Miete nicht zahlen können oder ihnen
zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden. Dazu haben wir die
befristete Mietpreisbremse in unser Wahlprogramm aufgenommen und im
Koalitionsvertrag vereinbart.
Es kommt uns auf eine zielgenaue und praxistaugliche Ausgestaltung
an, die das Problem steigender Mieten tatsächlich bei der Wurzel
packt. Die Mieten steigen vor allem in attraktiven Lagen von Groß-
und Universitätsstädten. Hier soll die Mietpreisbremse für bis zu 5
Jahre eine Dämpfung des Mietenanstiegs bewirken, indem die neue Miete
auf höchstens 10% über der Vergleichsmiete begrenzt wird.
Wo die Politik einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt, muss
sie auch die Ursachen dafür angehen. Deshalb fordern wir, dass die
Länder zugleich mit der Anordnung einer Mietpreisbremse auch eigene
Maßnahmen planen, wie sie auf Dauer für preiswerten Wohnraum sorgen
wollen. Dafür stehen im Koalitionsvertrag 518 Mio. Euro pro Jahr für
die Länder bereit. Es ist unverständlich, dass der Justizminister
sich mit seinem bisherigen Gesetzentwurf darum nicht kümmert.
Außerdem müssen Neubauten und umfassende Modernisierungen veralteter
Wohnungen von der Beschränkung ausgenommen werden, um solche
Investitionen nicht zu gefährden.
In der Praxis kann die Mietpreisbremse nur funktionieren, wenn
Mieter und Vermieter unkompliziert erkennen können, welche
Vergleichsmiete gilt. Das leisten qualifizierte Mietspiegel am
besten, die nach wissenschaftlichen Maßstäben erstellt werden. Leider
sieht der bisherige Gesetzentwurf überhaupt keine entsprechenden
Regelungen vor. Mieter und Vermieter würden sonst vielfach in teure
Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang getrieben. Das wollen wir
vermeiden.“
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