Wolfgang Neskovic zu Verfassungsrichter Kirchhof: Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität

„Verfassungsrichter Kirchhof nimmt ohne jeden
aktuellen Anlass in einer auch verfassungspolitisch hochbrisanten
Frage einseitig Partei. Seine Forderung offenbart einen erheblichen
Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität. Für Richter
gilt bei politischen Meinungsäußerungen grundsätzlich das
Mäßigungsgebot. Dieses gilt in besonderer Weise für
Bundesverfassungsrichter in herausgehobenen Positionen. Kirchhof
wertet eine Forderung auf, die im politischen Spektrum klar verortet
ist. Dies entspricht nicht dem Profil seines Amtes“, sagt Wolfgang
Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Vorsitzender des
Wahlausschusses zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Forderung
des Bundesverfassungsrichters Kirchhof, den Bundeswehreinsatz im
Inneren zu ermöglichen. Neskovic weiter:

„Mit dem Totschlagargument der terroristischen Bedrohung soll eine
wesentliche Wertvorstellung unserer Verfassung beseitigt werden. Dies
geschieht ohne inhaltliche Plausibilität. Welchen Sinn soll es
machen, Panzer gegen Selbstmordattentäter einzusetzen?

Es gibt politisch wie historisch triftige Gründe, das Militär nur
bei klar begrenzten Ausnahmefällen im Inneren einzusetzen. Das
Grundgesetz an diesem Punkt zu verändern, wäre eine grundsätzliche
Abkehr von der zivilen Verfasstheit der Bundesrepublik.“

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