Das Schreiben datiert vom 24. April 2020 und ist an das übergeordnete Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Das BfArM empfiehlt darin, außerdem den Krisenstab und das Bundesarbeitsministerium unverzüglich über das Ergebnis zu informieren und eine Korrektur zu veröffentlichen. Trotzdem ist Stand heute das Aufbereitungsverfahren per Trockenhitze bei 70 Grad immer noch erlaubt. Auf Nachfrage äußerten sich die beiden Ministerien nicht zu dem umstrittenen Verfahren.
Wie Atemschutzmasken aufzubereiten und damit wiederzuverwenden sind, hatten das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung am 1. April vorgegeben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärten damals: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten.“ Zahlreiche Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Pflegeheime und Pflegedienste verwenden Atemschutzmasken seitdem mehrmals, nachdem sie in dem vorgeschriebenen Verfahren aufbereitet worden sind.
In dem internen Papier des BfArM ist auch von einer möglichen Alternative die Rede: Danach könne im Falle entsprechend positiver Untersuchungsergebnisse voraussichtlich eine thermische Dekontamination bei 90°C über 90 Minuten als Ersatzverfahren empfohlen werden. Dazu seien jedoch zunächst weitere Prüfergebnisse abzuwarten.
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