Es ist wieder mal ein spektakuläres Urteil, das vom
Landessozialgericht NRW gesprochen wurde: Das Jobcenter muss einem
Hartz-IV-Bezieher die jährliche Reise nach Indonesien finanzieren,
damit die Vater-Sohn-Beziehung nicht kaputtgeht. Eine
Arbeiterfamilie, die sich kaum eine Reise nach Holland leisten kann,
wird da schwer schlucken. Dass Jobcenter in der Pflicht sind, sogar
die finanziellen Konsequenzen eines privaten Familiendesasters zu
tragen – natürlich wirkt es auf diejenigen, die mit jedem Euro
rechnen müssen, unerträglich ungerecht. Doch aus der Sicht des Kindes
ist es auch unerträglich ungerecht, allein aus finanziellen Gründen
keinen Umgang zum Vater zu haben. Zumal jener Umgang sein gutes – von
den Vereinten Nationen verbrieftes – Recht ist. Der Sozialstaat muss
dieses Recht gewährleisten, trotz aller Klagen der Jobcenter. Der
Einzelfall zeigt: Das kann teuer werden. Und das tut weh.
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