Weser-Kurier: Kommentar von Moritz Döbler über Bremens Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber

Die Bremische Bürgerschaft hat 83 Abgeordnete, und
gegen drei von ihnen sind in der noch jungen Legislaturperiode
Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Jetzt ist als Nummer vier
sogar der Präsident des Parlaments, Christian Weber, ins Visier der
Staatsanwaltschaft geraten. Sobald seine Immunität aufgehoben ist,
wird auch gegen ihn ermittelt. Bei rund fünf Prozent der
Parlamentarier ist also binnen eines halben Jahres ein strafrechtlich
relevanter Tatverdacht entdeckt worden – diese Quote ist verstörend
hoch. Man stelle sich nur vor, sie läge in ganz Deutschland auf
diesem Niveau. Der Vorwurf gegen Weber ist allerdings eigentlich kaum
der Rede wert: Beim Ausparken hat er einen Unfall gebaut, und drücken
wollte er sich vor den Folgen nicht. Nur war er diesmal nicht ganz so
korrekt wie sonst, als er sich vom Unfallort entfernte. Dass
Bürgerschaft und Staatsanwaltschaft sich mit dem Fall beschäftigen
müssen, gar keine Wahl haben, ist nur schwer nachzuvollziehen.
Gerecht ist es aber auch – denn dem protokollarisch ranghöchsten
Politiker Bremens darf es nicht anders gehen als einem Unfallfahrer
ohne Amt oder Mandat.

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